Implantologie – Zahnimplantate in Ladenburg bei Mannheim & Heidelberg

Hier finden Sie Informationen über Zahnimplantate in Ladenburg im Rahmen der Implantologie-Leistung in unserer Zahnarzt-Praxis bei Mannheim und Heidelberg.

Was sind Zahnimplantate?

Unter Zahnimplantaten versteht man künstliche Zahnwurzeln, die in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden. Zahn-Implantate bestehen meist aus drei Teilen: Dem im Knochen verankerten Implantatkörper (1. Teil), dem Halsteil (2. Teil) auf das eine Zahn-Krone (3. Teil) befestigt ist.

Zahnimplantate müssen vom Kieferknochen erst aufgenommen werden, um einwachsen und anschließend den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten zu können.

Der Implantatwerkstoff sollte daher unbedingt biokompatibel sein, um keine Abwehrreaktionen des Organismus gegen die künstlichen Zahnwurzeln auszulösen. Nach ca. 3 – 8 Monaten Einheilzeit verwächst das Implantat in der Regel fest mit dem Knochen und bietet so ein Maximum an Stabilität unter der Kaubelastung.

Die Halsteile sind die Durchtrittsstelle des Implantates durch die Mundschleimhaut und daher auch besonders glatt, damit sich die Mundschleimhaut sehr dicht anlagern kann. Durch den Durchtritt von Bakterien aus der Mundhöhle in den Kieferknochen wird eine Entzündung um das Implantat herum verhindert (Periimplantitis, Mukositis). Außerdem ist deine glatte Oberfläche leichter zu reinigen und reduziert so die Bakterienzahl. Die künstliche Zahnkrone wird mittels Kopfteils mit dem Implantat verbunden. Die Teile werden miteinander verschraubt oder verklebt. Die Zahnkrone selbst wird dann auf das Kopfteil aufgeschraubt oder aufzementiert.

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Materialien, die sämtliche Anforderungen an Biokompatibilität und Festigkeit erfüllen. Implantate bestehen oft aus bewährtem Reintitan oder Titan-Legierungen, die vom Körper meist gut und ohne Abstoßreaktionen oder Allergien angenommen werden.

Voraussetzungen Zahnimplantat

Bei Menschen mit schweren Allgemeinerkrankungen, wie Herzerkrankungen, Blutungsneigungen, Knochen- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. schwere Zuckerkrankheit, die nicht gut eingestellt ist), sollte auf die Durchführung implantologischer Maßnahmen verzichtet werden. Ähnliches gilt für Menschen, die regelmäßig bestimmte Medikamente (Immunsuppressiva, Kortison, Zytostatika u. a.) einnehmen. Bei Unklarheiten wird in solchen Fällen zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung abgewartet und dann entschieden, ob ein Zahn-Implantat möglich ist. Ein großer Risikofaktor stellt während der Einheilphase übrigens das Rauchen dar (Richtwert: bei mehr als zehn Zigaretten am Tag).

Hingegen förderlich für eine gute Einheilphase ist natürlich gute Mundhygiene, wie auch die regelmäßige, halbjährliche Kontrolle durch den Zahnarzt.

Ist neben diesen allgemeinen Voraussetzungen genügend Verankerungsmöglichkeit sowie ein ausreichendes Knochenangebot im vorgesehen Kieferbereich für ein Zahnimplantat vorhanden, steht der Versorgung nichts mehr im Wege.

Kosten Zahnimplantat

Die Kosten für eine Versorgung mit Implantaten basieren auf 2 Leistungen:

  • Implantologische Leistungen
  • Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten

Bei der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung aller mit der Implantation in Zusammenhang stehenden Leistungen nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In der Privatrechnung werden sowohl die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation, als auch die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile berechnet.

Ausnahmefälle stellen bestimmte schwere Erkrankungen dar, bei denen eine zahnmedizinische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist. Hier hat die Krankenkasse die Kosten für die implantologischen Leistungen zu übernehmen. In solchen Ausnahmefällen kommt sie auch für die Kosten des Zahnersatzes auf den Implantaten auf.

Zuschuss Zahnimplantat

Je nach zahnmedizinischem Befund bezahlen die Krankenkassen feste Beträge für die Versorgung mit Zahnersatz. Der Zuschuss wird aber nur für die sogenannte Suprakonstruktion gewährt, also nicht für das Implantat selbst, sondern ausschließlich für den darauf befestigten Zahnersatz.

Vor der Behandlung erstellen wir einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Heil- und Kostenplan für Ihren Zahnersatz, den Sie der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.  Mit der Genehmigung setzt die Krankenkasse auch die Festzuschüsse fest, die Ihnen zustehen.

Haben Sie Fragen zu Zahnimplantaten?

Vereinbaren Sie Ihr Beratungsgespräch mit uns.

Termin vereinbaren